Kategorie Diskussion:Hilfsverfahren

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In aktuelleren Publikationen wird bspw. das verständnissicherende Handeln entgegen Kamayamas (2004) Bestimmung UNKOMMENTIERT nicht als Hilfsverfahren, sondern als Apparat gekennzeichnet. So bei Carobbio (2015:114) und auch bei Redder/Thielmann (2015:348) mit Bezugnahme auf Kameyama (2004). Ich wäre froh, wenn jemand einen Hinweis hat, wo und wie diese begriffliche (Um-)Entscheidung BEGRÜNDET dargestellt wird.



Carobbio, Gabriella (2015): Autokommentierendes Handeln in wissenschaftlichen Vorträgen. Heidelberg: Synchron.

Kameyama, Shinichi (2004): Verständnissicherndes Handeln. Zur reparativen Bearbeitung von Rezeptionsdefiziten in deutschen und japanischen Diskursen. Münster: Waxmann.

Redder, Angelika/Thielmann, Winfried (2015): Aktive akademische Wissensaneignung: Studentisches "Fragen" und seine illokutive Systematik. In: Deutsche Sprache 43 (4), S. 340–354.